HOLZVERPACKUNG
Kisten, Verschläge, Paletten und Sonderkonstruktionen
Für Ihren Versand das jeweils optimale Holzpackmittel. Hergestellt nach Ihren Bedürfnissen und aktuellen-, landesspezifischen Einfuhrbestimmungen (IPPC/ISPM15).
Zur Erfüllung der IPPC (International Plant Protection Convention) sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Hitzebehandlung : Das Verpackungsholz muss mind. 30 Minuten über 58 Grad erhitzt werden
- Kennzeichnung : Symbol IPPC, ISO-Ländercode, Abkürzung der Behandlungsart
- Entrindung : Das Holz muss entrindet sein
Ob Schwergutkiste für eine 50 Tonnen Presse im Seeverkehr, ein leichter Verschlag für die Luftfracht, eine Palette für den Landverkehr oder die abschließbare und wiederverwendbare Kiste für Ihre Messegüter - wir haben immer die paßgenau konstruierte Verpackung für Sie.
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Wir entwickeln für Sie – oder in Zusammenarbeit mit Ihnen Verpackungskonzepte für Ihre Produkte.

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Wir entwickeln bzw. fertigen für Sie in Zusammenarbeit mit Ihnen
Verpackungskonzepte gemäß den Vorgaben des Bundesamtes Wehrbeschaffung.