Gefahrgutverpackung gemäß nationaler und internationaler Vorschriften für Land-, Luft- und Seetransporte werden auf Grundlage der jeweils gültigen GGVS (ADR), IATA-DGR, GGVE (RID) und der GGVSee (IMDG) ausgeführt.
Verpackung in bauartgeprüfte Gefahrgutpackmittel:
Jede Verpackung wird mit den vorgegebenen, verkehrsträgerspezifischen Gefahrenmarkierungen- und Labeln versehen. Die für den Transport notwendigen Gefahrengutpapiere werden transportbegleitend mitgeliefert oder Ihnen direkt übergeben.